lifecenter GmbH & Co. KG
Olgastr.57
74072 Heilbronn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Vertragsanbahnung und Abwicklung von Outdoor-Schnitzeljagden sowie Bewegungsparcours ( in- und outdoor )
Vertragsgegenstand und -anbahnung
lifecenter GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: lifecenter) bietet die honorarpflichtige Durchführung von Outdoor-Schnitzeljagden sowie Bewegungsparcours (in- und outdoor) an.
Mit ihrer Anmeldung geben interessierte Personen gegenüber lifecenter ein verbindliches Angebot zur Buchung dieser Dienstleistung ab. Die Buchung ist formlos gültig.
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer*innen. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung gegenüber lifecenter ist.
Der Vertrag mit der anmeldenden Person kommt mit der Annahme durch lifecenter zustande und bedarf keiner besonderen Form.
Leistung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot. lifecenter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, die z.B. die Sicherheit der Teilnehmer*innen betreffen, eine wesentliche Änderung der Leistungsinhalte zu erklären.
Zahlung des Honorars
Das Honorar ist, wenn nicht anders vereinbart, am Tag des Vertragsschlusses in voller Höhe online oder bei Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist lifecenter berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für lifecenter kostenfrei zu leisten.
Rücktritt des Vertragspartners von der Veranstaltung
Die anmeldende Person kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei lifecenter. Im Falle des Rücktritts kann lifecenter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen (Stornierungskosten) verlangen. Diese betragen pauschal:
bis 30 Tage vor Beginn: 30% des Honorars,
bis 14 Tage vor Beginn : 50% des Honorars.
Bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist das volle Honorar fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
lifecenter muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erworben oder von lifecenter zu erwerben böswillig unterlassen wurde.
Im besonderen Fall der Buchung einer Schnitzeljagd, kann der Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Teilnehmerunterlagen ohne Stornierungskosten durch die Rücksendung des Pakets erfolgen. Der Inhalt muss unbeschädigt / ungeöffnet sein und die Kosten der Rücksendung sind seitens des Teilnehmers zu tragen.
Rücktritt durch lifecenter
lifecenter hat das Recht, eine Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden, wenn durch Naturgewalten (z.B. Gewitter, Sturm, Lawinen, Hochwasser etc.) Gefahr für die Teilnehmer*innen der Aktion besteht. Die/der verantwortliche Trainer*in ist befugt, einzelne Personen oder die Gruppe vom Training auszuschließen, wenn Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder körperliche oder psychische Leiden eine Gefahr für ein*e Teilnehmer*in selbst oder andere Teilnehmer*innen besteht.
In diesen Fällen hat die anmeldende Person kein Recht auf Rückerstattung des Honorars.
Bei von Teilnehmer*innen fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlichen, herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall dem Verursacher – im Zweifel der anmeldenden Person - in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/ die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
Mitwirkungspflicht
Der anmeldende Person und die Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem lifecenter zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
Gewährleistung und Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für evtl. erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt lifecenter keine Haftung. lifecenter haftet nur für Schäden, die von seinen beauftragten Trainern*innen und / oder Beschäftigten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
lifecenter weist ausdrücklich darauf hin, dass Veranstaltungen in freier Natur stets einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer*innen sollen sich den Anforderungen der gebuchten Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
lifecenter übernimmt keine Haftung bei von Teilnehmer*innen selbst verschuldeten oder (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) selbst herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen.
lifecenter übernimmt keine Haftung bei Veranstaltungen für Insektenstiche, Zeckenbisse, allergische Symptome und deren kurz- oder langfristigen Auswirkungen.
Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich, vor und während der Teilnahme keinen Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere beeinträchtigende Substanzen eingenommen zu haben oder zu nehmen, die die eigene Person, andere Teilnehmer*innen, die Trainer*innen oder Sachgegenstände gefährden könnte. Bei Verstoß erlöschen sämtliche Haftungspflichten seitens lifecenter.
Die Teilnahme an allen Übungen und Aktionen geschieht auf freiwilliger Basis.
Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer*innen, jederzeit aktiv die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Leitungspersonal zu melden.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Trainer*innen bezüglich der Sicherheit der Teilnehmer*innen sind bindend. Handeln Teilnehmer*innen gegen die Sicherheitsanweisungen der Trainerinnen, kann die betroffenen Person vom Kurs ausgeschlossen werden.
Keine unserer Veranstaltungen erhebt den Anspruch auf Heilung oder psychologische Behandlung. Mit der Anmeldung auf eines unserer Seminare erklärt sich jede teilnehmemende Person als gesund, normal psychisch und physisch belastbar und den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen. Körperliche und geistige Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen, die für die Teilnahme relevant sein könnten, sind dem Veranstalter im Voraus mitzuteilen.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und bei Kenntnis der Lückenhaftigkeit vereinbart worden wären.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Heilbronn/Neckar.